BEG Erstattung

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Aufgrund von Widersprüchlichkeiten in der Datenbank wurden bei bestimmten Kombinationen von Multi-Split Außengeräten (Heizleistung kleiner 12 kW) mit bestimmten Innengeräten falsche Effizienzdaten dargestellt. Tatsächlich erfüllen die betroffenen Kombinationen nicht die erforderlichen technischen Bestimmungen, um die BEG Förderung in Anspruch zu nehmen. Daher erkennt das BAFA diese Gerätekombinationen nicht mehr als förderfähig an.

Berücksichtigt werden Anträge die spätestens bis zum 31.12.2022 beim BAFA gestellt wurden.

Sie wurden von DAIKIN über die BEG Prüfung informiert, dass Ihre Gerätekombination aktuell nicht die erforderlichen technischen Bestimmungen erfüllt? Wir werden für Ihren konkreten Fall eine individuelle Lösung finden und möchten Ihnen diese so schnell wie möglich unterbreiten. Um das zu gewährleisten, möchten wir Sie an dieser Stelle bitten, uns weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten: Auch in diesem Fall müssen Sie zunächst das von DAIKIN erstellte Dokument (beinhaltet Ablehnung der Förderfähigkeit und das neu erzeuge Energie-Label) im BAFA Portal hochladen. Erst dann kann Ihnen das BAFA eine Fristverlängerung gewähren.

Antragstyp *

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Bevollmächtigte Person

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Sie können diesen Wert hier im BAFA Bescheid finden.

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Um den Prozess zu beschleunigen, bitten wir Sie, nach dem Klick auf "Abschicken" geduldig zu sein und nicht mehrfach zu klicken. Wenn ihr Vorgang erfolgreich hochgeladen wurde, erscheint automatisch die Bestätigungsseite.

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