Dies kann folgende Ursachen haben:
1) Ihr Multi-Split Außengerät war beim BAFA als förderfähig gelistet, erreicht aber in Kombination mit den bei Ihnen verbauten Innengeräten nicht mehr die geforderte Energieeffizienzklasse A++, sondern A+ oder schlechter.
In diesem Fall stellen wir Ihnen eine separate
Kontaktplattform zur Verfügung, auf der Sie uns alle erforderlichen Dokumente und weitere Angaben einreichen können. Basierend darauf werden wir eine individuelle Lösung für Ihren Fall finden.
Bitte beachten: Auch in diesem Fall müssen Sie zunächst das im ersten Schritt von DAIKIN erstellte Dokument (beinhaltet Ablehnung der Förderfähigkeit und das neu erzeuge Energie-Label) im BAFA Portal hochladen. Erst dann kann Ihnen das BAFA eine Fristverlängerung gewähren.
2) Ihr Multi-Split Außengerät war nicht bis zum 31.12.2022 beim BAFA als förderfähig gelistet und somit ist die Förderfähigkeit nicht gegeben, selbst wenn eine Energieeffizienzklasse von A++ erreicht wird.
In diesem Fall erhalten Sie von DAIKIN lediglich eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Ihre Gerätekombination nicht gelistet und daher nicht förderfähig ist. Sie erhalten keine zusätzlichen Dokumente oder ein Energie-Label, da nicht gelistete Geräte von der Förderung ausgeschlossen sind. Bitte laden Sie diese Nachricht im
BAFA Portal hoch.